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Auf der Datenautobahn gilt ab sofort Schnittgeschwindigkeit


Liebe Praxis,

nachdem die Einführung des eRezepts in der Testphase in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe dank der tatkräftigen Unterstützung vieler medisoftware Kund:innen als Erfolg gewertet werden kann (siehe Handelsblatt: "Schleswig-Holstein war in erster Testphase Vorreiter"), und die Hälfte aller bis dahin bundesweit ausgestellten eRezepte aus Schleswig-Holstein kommen, folgt nun leider das Aus für unsere Komfortfunktion des Versands per E-Mail an die Adresse des Patienten oder der Apotheke.

Diese Funktion, die wir Ihnen als Alternative zur de facto nicht einsatzfähigen Variante der gematik "E-Rezept" App zur Verfügung gestellt hatten, mussten wir heute per “Notschalter” aus datenschutzrechtlichen Gründen abschalten.

Diese Entwicklung hat uns dann doch sehr überrascht, da aus den QR-Codes (genauer: 2D-Codes) in den eRezept-Mails an Patient:innen und Apotheken weder personenbezogene Daten noch verordnete Medikamente ersichtlich sind. Ausschließlich Apotheken mit Zugang zur gesicherten Telematik Infrastruktur sind in der Lage, die Informationen aus dem QR-Code zu entschlüsseln. Darüber hinaus war natürlich das (zeitlich einschränkbare) Einverständnis der einzelnen Patient:innen Voraussetzung für den Versand.
 

Datenschützer und Apothekerverband auf einer Linie

Die sinngemäße Begründung der Datenschützer:innen:
Patient:innen können mit der oder dem jeweils behandelnden Arzt oder Ärztin nicht selbstbestimmt rechtswirksam vereinbaren, dass andere Transportwege für den datenfreien Rezeptcode genutzt werden können, als im Gesetz explizit erlaubt. Sie müssten demnach immer Ende-zu-Ende verschlüsselt sein.
Grundlage dafür ist ein Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 24.11.2021.

Die KV-SH hat heute in einem Newsletter und einer Presseerklärung die datenschutzrechtliche Situation erläutert und mit ihrem "Ausstieg" bei der anfänglichen Unterstützung des eRezepts die Konsequenzen gezogen. Zeitgleich fordert der Apothekenverband Abda vom BMG das dauerhafte und grundsätzliche Verbot des Mail- oder SMS-Versands von Rezepten.

Aus unserer Sicht haben sich damit die Bremser und Bedenkenträger im Land durchgesetzt: Die Datenschützer setzen schließlich nur Gesetzestexte um.

Leider wird es am Ende in Berlin aber bestimmt bei BMG und gematik wieder heißen, die Softwarehersteller hätten keine funktionstüchtigen und alltagstauglichen Lösungen hinbekommen und sind Schuld an der Misere, statt vor der eigenen Haustür nach den offensichtlichen Ursachen zu suchen.
 

Alternativen?

Als Alternative bleiben für das eRezept ab sofort also noch folgende Möglichkeiten:
  • Ausdruck des eRezepts per Laserdrucker auf Papier (Faxversand genau wie E-Mail rechtlich ausgeschlossen!)
  • Übermittlung des eRezepts per Smartphone App (E-Rezept App der gematik)
  • Versand des eRezepts per KIM-Mail (nicht herkömmliche E-Mail!) an Apotheke*)
 

Komfort adé

Wir bedauern sehr, dass unser anwender-, patienten- und klimafreundliche Übertragungsweg nicht mehr zur Verfügung stehen darf. Zumal der Weg über die eRezept App voraussetzt, dass der/die Patient:in eine PIN für die Gesundheitskarte hat. Deren Beantragung kann jedoch derzeit ebenfalls aus Gründen des Datenschutzes praktisch kaum vorgenommen werden, weil die gematik das dafür erforderliche Videoident-Verfahren in der vorvergangenen Woche ausgesetzt hat.

Falls Sie noch weiter ins Thema einsteigen oder mitdiskutieren wollen: Auf Twitter hat sich anlässlich unseres letzten Newsletters eine rege Diskussion entwickelt, der Sie auch ohne Twitter-Konto folgen können.

Mit kopfschüttelnden Grüßen,

Ihr medisoftware Team

*) Wenn Sie in der Adresskartei die KIM-Mail Adresse der Apotheke hinterlegen, ist der Versand von E-Rezepten per Mail weiterhin möglich und zulässig.
 
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