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medisoftware Newsletter

Keine Sanktionen wegen TI


Liebe Praxis,

aufgrund der teilweise Verwirrung stiftenden Rundschreiben einiger KVen platzt seit Montag unsere Hotline. Daher hier noch einmal eine Zusammenfassung/Klarstellung:

Ihre Praxis ist „ePA-Ready“, sobald Sie das Quartalsupdate installiert haben!

Dies dürfen Sie dann auch bei Ihrer KV angeben und die entsprechenden Finanzmittel anfordern. Sanktionen haben Sie also nicht zu befürchten und Sie müssen bei uns nicht auch noch irgendwelche Bestellformulare für ePA/PTV4 anfordern und der KV nachweisen.

Einzige Ausnahme sind die Praxen, die in den letzten Jahren von Turbomed oder Medistar zu uns gewechselt sind, und noch die CGM KocoBox als Konnektor nutzen: Die CGM bietet aufgrund fehlender Zulassungen noch keine PTV4 Software / ePA für die KoCoBoxen an. Auch der Impfnachweis funktioniert damit aktuell leider nicht. Betroffene Praxen können hier entweder die Nachlieferung durch CGM abwarten oder sich bei uns zum Konnektoraustausch melden.
 

PTV4-Lizenzserver überlastet

Auch mit Secunet läuft noch nicht alles rund - viele Praxen haben es bereits selber gemerkt: Beim Versuch, die sogenannte PTV4-Lizenz auf dem Secunet-Konnektor zu installieren, gibt es immer wieder Fehlermeldungen.

Die Ursache dafür liegt in einer unglücklichen Kombination von Überlastung des Secunet Lizenz-Servers und ungeschickter Programmierung von uns.

Wir hätten die Überlastung durch den Ansturm zum 1.7. vorhersehen müssen und von vornherein einen „Ausweichweg“ im Programm für diese Situation programmieren sollen. Dies haben wir nun fix nachgeholt und stellen im Laufe des heutigen Dienstags ein Zwischenupdate zur Verfügung.

Allen Praxen, die bisher noch nicht PTV4 lizenzieren können, empfehlen wir die Installation des Zwischenupdates vom 22.6.21. Anschließend klappt’s dann auch hoffentlich mit der Lizenzierung des Konnektors für die ePA / NFDM / AMTS Nutzung.
 

Druck des Impfnachweises

Sollten Sie beim Direktdruck des Impfnachweises abgeschnittenen Text und/oder QR-Code erhalten, sollten Sie den Ausdruck via PDF-Formular wählen, dieser funktioniert stets.
 

KIM

Sobald der KIM Dienst verfügbar ist, erhalten Sie ab dem 15.7. automagisch ;o) einen entsprechenden Hinweis vom Praxis-Programm.

Wir hoffen, dass dieser Newsletter viele der Fragen der letzten Tage beantwortet und verweisen nochmals auf unsere Info zur TI unter Hilfe->Helpdesk->Telematik->DigitaleZwangsbeglückung oder online hier.

Viele Grüße
Ihr medisoftware - Team
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